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Stadtplaner*in (w/m/d) für die Bauleitplanung im Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauordnung

12.06.2024
Meerbusch

Aufgabe:

eigenständige Bearbeitung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB und BauO NRW bis zur Rechtsverbindlichkeit einschließlich Projektmanagement auch von Projekten mit höherem Schwierigkeitsgrad, Ausarbeitung von städtebaulichen und planungsrechtlichen Stellungnahmen zu Bauvorhaben und Beratung von Bauherren und Architekten. Weitere Aufgabenfelder: Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen und Entwicklungskonzepten, Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren, Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren sowie Ausarbeitung von Sitzungsvorlagen und deren Präsentation in den politischen Gremien.

Qualifikation:

Hochschulabschluss (Diplom / Bachelor / Master) der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur mit Schwerpunkt Städtebau, Raumplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Stadt- und insbesondere der Bauleitplanung, gute Kenntnisse im Bereich des Projektmanagements, umfassende Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie gutes städtebauliches Beurteilungsvermögen, routinierter Umgang mit berufsspezifischen EDV-Programmen, insbesondere CAD-Erfahrung ist erforderlich, sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, sicheres und bürgerfreundliches Auftreten, Verhandlungs- und Kommunikationsfähigkeit sowie strukturierte Arbeitsweise, Teamfähigkeit, hohe Leistungsbereitschaft und die Fähigkeit zu selbständigem und interdisziplinärem Handeln mit allen Planungsbeteiligten. Erfahrungen in der Kommunalverwaltung sind von Vorteil.