Aufgabe:
Sicherung des Kindeswohls und damit verbunden die verantwortliche Umsetzung der § 8a und 8b SGB VIII Organisation der Arbeit, die fachliche und inhaltliche Begleitung des Teams und die Zusammenarbeit mit sämtlichen trägereigenen Inobhutnahme-Einrichtungen Leitung des BereichesQualifikation:
Vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Personalführungsverantwortung Vertretung der Leitungen anderer Inobhutnahme-Einrichtungen Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit (FH) bzw. den Abschluss des Studiengangs Soziale Arbeit B.A., jeweils mit staatlicher Anerkennung. Sie verfügen über Berufserfahrungen und sind belastbar in Krisensituation und gestalten diese angemessen im Sinne einer Deeskalation. Eine positive, wertschätzende Grundhaltung gegenüber unseren Klienten, Kunden und Mitarbeiter*innen. Sie verfügen über Kenntnisse in Word, Excel, Outlook und ggf. PowerPoint.Weitere Angebote in den Bereichen: