Qualifikation:
Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger:in). Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor der Zulassung der Bewerbung. Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag. Uneingeschränktes Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Nicht wählbar sind Personen, die in § 46 Abs. 2 sowie § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannt sind.Weitere Angebote in den Bereichen: