Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Abteilungsleitung Energiekonventer und -systeme

11.06.2025
Geesthacht­­,­­ Kiel­­,­­ Geesthacht

Aufgabe:

Entwicklung neuartiger Schiffe für den maritimen Verkehr mit einer effizienten Erzeugung der elektrischen Energie aus Treibstoffen und erneuerbaren Energiequellen Emissionsarmer oder -freier Betrieb von Schiffen durch die Entwicklung und Optimierung verschiedener Energiesysteme, Energiewandler und Systemkonfigurationen Entwicklung elektrischer Verteilnetze und Speichersysteme auf Schiffen und in Häfen Experimentelle Prüfung der genannten Systeme inkl. des Umgangs mit Gefahrstoffen (H2, Ammoniak, Methanol) Modellierung, Simulation, Steuerung und Regelung von komplexen dynamischen elektrischen und thermischen Systemen Elektrische Anlagenplanung inkl. Brennstoffe, Kühlwasser, Lüftung, Medienkonditionierung Die Professur hat ein reduziertes Lehrdeputat von zwei Lehrveranstaltungsstunden an der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität. Erfahrungen in der Lehre werden erwartet.

Qualifikation:

Als zukünftige*r Stelleninhaber*in begeistern Sie sich für Forschung, Lehre und Technologietransfer und sind eine wissenschaftlich ausgewiesene Person mit Promotion in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach. Sie haben Erfahrung in der Leitung einer Gruppe, idealerweise in der Industrie, Erfahrungen in interdisziplinären Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene, Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Industrie. Des Weiteren sind Sie vertraut mit dem Wissensaustausch mit öffentlichen Stakeholdern und dem Transfer in die Wirtschaft sowie der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten. Nach Möglichkeit verfügen Sie über Berufserfahrung in der maritimen Branche beziehungsweise der maritimen Wirtschaft und/oder entsprechenden Organisationen. Sie verfügen über exzellente wissenschaftliche Leistungen in mindestens einem der folgenden Forschungsschwerpunkte: Voraussetzung für Ihre Einstellung beim DLR ist die Sicherheitsüberprüfbarkeit nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie die Bereitschaft für eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 ff SÜG.