Aufgabe:
Unterstützung des Inhabers der Professur in der Lehre (insbesondere bei der Organisation des Examenskurses, Betreuung von Lehrveranstaltungen, ggf. Durchführung von »Einzelcoachings« in Form einer individuellen Klausuranalyse) und bei der Forschung.Qualifikation:
Sie verfügen mindestens über die Erste Juristische Prüfung, das Erste Juristische Staats-examen oder einen vergleichbaren juristischen Hochschulabschluss aus dem In- oder Ausland. Sie haben die entsprechende Prüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden. Sie sollen außerdem ein ausgeprägtes Interesse für das Strafrecht und Strafprozessrecht besitzen, das durch den überdurchschnittlich erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Schwerpunktbereichs dokumentiert werden kannWeitere Angebote in den Bereichen: