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W2-Professur für Tourismusbetriebswirtschaftslehre (m/w/d)

12.12.2024
Breitenbrunn

Aufgabe:

Die Stelle ist dem dualen Studiengang Internationales Tourismusmanagement des Studienbereiches Wirtschaft der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn zugeordnet. Perspektivisch ist die Übernahme der Studiengangleitung möglich. Erwünscht sind mehrjährige Erfahrungen in der Wissensvermittlung an Studierende, Kompetenzen in der Studienorganisation sowie fundierte Kenntnisse von wirtschaftlichen Strukturen, Prozessen und Unternehmen - vorwiegend im Dienstleistungs- und Tourismusbereich. Wünschenswert sind auch Kenntnisse und Erfahrungen von regionalen Wirtschaftskreisläufen. Die Bewerbenden sollen in mindestens zwei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung nachweisen: Marketing und Tourismusmarketing Hotelmanagement Reiseveranstalter- und Vertriebsmanagement Destinationsmanagement Management im Gesundheitstourismus/Spa In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges »Internationales Tourismusmanagement« werden vorausgesetzt.

Qualifikation:

Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen: abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Tourismusbetriebswirtschaftslehre, Controlling, Business Management) pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.