Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Aufgabe:

Als staatlich anerkannte Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. KiTaG §7) liegt die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in deiner Verantwortung. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit sind ein breites Fachwissen und umfassende methodische Kompetenzen in Pädagogik, Recht, Psychologie, Gesundheit und die Fähigkeit selbstreflexiv zu arbeiten, notwendig. Du begleitest die Kinder bei ihren individuellen Lern- und Entwicklungsschritten, entwickeln gemeinsam Lernziele und gestaltest das Lernumfeld entsprechend den individuellen Bedarfen und Interessen. Dabei arbeitest du hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen, kirchlichen oder privaten Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten, Integrationskindergärten, ambulante Dienste sowie Familien oder Kinderhäusern.

Qualifikation:

Neben der Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern sowie eine hohe Sprach- und Kontaktfreudigkeit, setzen wir Selbständigkeit, Eigeninitiative sowie Zuverlässigkeit und Belastbarkeit voraus. Zudem benötigst du einen: Mittlerer Bildungsabschluss und * Variante 1: Erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes * Variante 2: Erster Berufsabschluss als Kinderpfleger:in oder gleichwertig, im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik * Variante 3: Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife & Vorpraktikum von mindestens 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort * Variante 4: Führung eines Familienhaushaltes mit mind. einem Kind, mind. 3 Jahren oder zweijährige Vollzeittätigkeit als zugelassene Tagesmutter (mit Pflegeerlaubnis) mit mehreren Kindern & Vorpraktikum von mind. 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort * Variante 5: mind. 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Vollzeitschule im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich ( inklusive Pädagogik und Psychologie) & Vorpraktikum von mind. 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort * Variante 6: mind. zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung & Vorpraktikum von mind. 240 Stunden unter sozialpädagogischer Anleitung in Krippe, Kita oder Hort Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen: B2 - Niveau entsprechend des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Weitere Angebote in den Bereichen:

Berufsfeld
Ausbildungsangebote, Praktika, Volont., FSJ Praktika