Aufgabe:
Selbständige Vergütungsverhandlungen mit den Leistungserbringern und deren Vertretern für Leistungsangebote im Rahmen der Alten- und Jugendhilfe und der Hilfen für Menschen mit Behinderung im voll-, teilstationären und ambulanten Bereich Eigenverantwortlicher Abschluss der Entgelt- und Leistungsvereinbarungen für o.g. Bereich Interessensvertretung des Landkreises in streitigen Verfahren vor der Schiedsstelle und - unter Einbindung der Stabsstelle Recht des Dezernats - vor Gericht Zusammenarbeit mit den Fachbereichsleitern der Sozial- und Jugendhilfe hinsichtlich der Leistungsangebote im Sozial- und Jugendhilfebereich und bei der Erstellung von Leistungsvereinbarungen Ansprechpartner hinsichtlich vergütungsrechtlicher Fragen für die Fachbereiche und externe Stellen Enge Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und der HeimaufsichtsbehördeQualifikation:
Ein Studium zum Bachelor of Arts - Public Management, Bachelor of Arts - Betriebswirtschaft, Studium der Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation für das oben genannte Aufgabengebiet Berufserfahrung in dem genannten Aufgabenbereich sowie Kenntnisse im Bereich des SGB IX sind von Vorteil Aufgeschlossenheit, Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie ad-hoc Entscheidungen auch mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen zu treffen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit, gut argumentieren zu können Ruhe und Sachlichkeit auch bei emotionalen Konfliktgesprächen Zeitliche Flexibilität, Kreativität, Mobilität und das Bewahren von Ruhe und Übersicht auch in kritischen Situationen Keine Berührungsängste mit Alter, Krankheit und Behinderung; die Akzeptanz jeder Persönlichkeit und die Fähigkeit von sich aus auf andere Menschen zuzugehenWeitere Angebote in den Bereichen: