Aufgabe:
Unterstützung von leistungsberechtigten Personen bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Inanspruchnahme von Rechten (§ 10 b Abs. 1 SGB VIII), insbes. Erfassen der Bedarfe und Anliegen der Familie; Information über verschiedene Hilfsangebote der verschiedenen Rehabilitations- und Sozialleistungsträger; Beratung über Rechte und mögliche Ansprüche; Hilfe bei Orientierung im Leistungssystem, z.B. beim Ausfüllen von Formularen, Formulierung von Anträgen, Beschaffung von Unterlagen, Vermittlung von Ansprechpartnern bei anderen Trägern; Begleitung zu Terminen und Teilnahme an Hilfeplan- oder Gesamtplangesprächen Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der strukturellen Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit (§ 10 b Abs. 2 SGB VIII). Der Prozess wird extern begleitet Sie betreiben Netzwerkarbeit und Kooperationsaufbau mit internen Stellen und externen Partnern Vorbereitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der Vorgaben durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Aufbau eines Berichtswesens Teilnahme an ArbeitskreisenQualifikation:
Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter*in bzw. Diplom-Sozialpädagog*in oder Diplom-Pädagog*in oder vergleichbare Studiengänge Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten Erfahrungen bei der Mitgestaltung und Umsetzung neuer Konzepte Freude bei der Kooperations- und Netzwerkarbeit Ein hohes Maß an Belastbarkeit, Eigeninitiative und Flexibilität Führerschein der Klasse B Wünschenswert sind zusätzlich: Gute Fachkenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher beziehungsweise Bereitschaft, sich in diese Rechtsbereiche vertiefend einzuarbeitenWeitere Angebote in den Bereichen: