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Aufgabe:

Wahrnehmung der staatlichen, fachtechnischen Aufsicht von Industrie- und Gewerbebetrieben im Hinblick auf die Einhaltung umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher Belange. Aufgabenschwerpunkte sind Immissionsschutz, Abwasser, Abfall sowie technischer und sozialer Arbeitsschutz Beratung, Betreuung und Überwachung der Betriebe; Beurteilung bei Beschwerden vor Ort und Vermittlung bei Konflikten Prüfung von Antragsunterlagen und Fachgutachten; eigenverantwortliche Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren für andere Stellen Zuständig schwerpunktmäßig für die Branchen Metallverarbeitung und Oberflächenveredelung, Maschinenbau, Holzbe- und verarbeitung (Säge-, Hobel- und Imprägnierwerke, Zimmereien und Ingenieurholzbau) sowie Gastätten und Beherbergungsbetriebe

Qualifikation:

Studium in einer technischen Fachrichtung (z.B. Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Umweltschutztechnik oder vergleichbare Fachrichtungen) Berufserfahrung und technisches Verständnis von Maschinen und Arbeitsprozessen Selbstständige, zuverlässige und systematische Arbeitsweise Teamfähigkeit Idealerweise Vorkenntnisse in der Gewerbeaufsicht