Aufgabe:
Selbstständige Bearbeitung von Anfragen und Anträgen zu Maßnahmen an Bäumen (und anderen Gehölzen außerhalb des Waldes, ohne Knicks) inkl. der Erstellung von Genehmigungen und Versagungen Fachliche und fachrechtliche Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Prüfung auf Einhaltung des besonderen und des strengen Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG i. V. m. § 28b LNatSchG) Bearbeitung von Maßnahmen den Knickschutz betreffend einschließlich Meldung von Verstößen gemäß GAPKondG Kontrolle von Abbau, Wiederverfüllung und Renaturierung von Bodenabbauvorhaben (Sand-/Kiesgruben) sowie fachliche und fachrechtliche Bearbeitung von Verstößen Grundsatzbearbeitung von Maßnahmen an Bäumen (und anderen Gehölzen in- und außerhalb des Waldes, ohne Knicks) unter Berücksichtigung der Eingriffsregelung (§§ 13-17 BNatSchG i. V. m. §§ 8-11 LNatSchG) sowie Ausschreibung, Vergabe und fachliche Koordination der Baumkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Kreises Durchführung von Ortsbegehungen und AußenkontrollenQualifikation:
Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Landschaftsgärtner*in, Forstwirt*in, Forsttechniker*in oder Landwirt*in mit abgeschlossener Meister-/ Techniker*innenprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen Und darüber hinaus idealerweise Zusatzqualifikationen in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege/Umweltschutz/Baumpflege Fach- und Rechtskenntnisse im Natur- und Artenschutz und angrenzenden Themenbereichen (z.B. Gehölzkunde/-pflege, Landschaftspflege, Umweltschutz, Abfallrecht, Agrarrecht, Waldrecht, Straßen- und Wegerecht, Baurecht, Wasserrecht) Gute Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C 1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Eine technische Affinität für die Nutzung von EDV-Fachanwendungen (MS-Office, K3-Umwelt sowie Web-GIS/QGIS) Belastbarkeit, Teamfähigkeit und KonfliktfähigkeitWeitere Angebote in den Bereichen: