Aufgabe:
Erstellung der Einkommensteuererklärung für Mitglieder Prüfung der Einkommensteuerbescheide Erhebung von Einsprüchen, Fristenkontrolle Korrespondenz mit Finanzämtern und MitgliedernQualifikation:
Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Finanzbeamte, (Dipl.) Finanzwirte, Dipl. Kaufleute, Steuerfachgehilfen, Kaufmännische Angestellte, u.a. mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Steuerrecht sowie Steuerberater und Rechtsanwälte.Weitere Angebote in den Bereichen: