Aufgabe:
Sie übernehmen die sozialpädagogische (Erst-) Beratung bzgl. aller Aspekte der Jugend- und Familienhilfe oder anderer bezirklicher Zuständigkeiten. Sie arbeiten eng und kooperativ mit den bezirklichen Dienststellen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Beteiligten der Jugendberufsagentur zusammen. Sie führen die Verweisberatung, Lotsenfunktion für Angebote und Maßnahmen der verschiedenen beteiligten Rechtskreise, ggf. Begleitung durch. Sie entwickeln und konzipieren geeignete (niedrigschwellige) Maßnahmen und Kooperationsstrukturen für besondere Zielgruppen und/oder Sozialräume im Bezirk. Sie führen Fallbesprechungen/-konferenzen durch bzw. beteiligen sich hierbei.Qualifikation:
Erforderlich Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (z.B. Hochschulabschluss in Pädagogik oder Erziehungswissenschaften mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Feldern der Sozialen Arbeit auf Bachelorniveau) Vorteilhaft Beratungskompetenz und mehrjährige Berufserfahrung in systemischer und/oder sozialpädagogischer Beratung Fundierte und vertiefte Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsnormen des SGB II, III und VIII Umfassendes Wissen über das Übergangssystem Schule - Beruf sowie Kenntnisse des Jugendhilfesystems, der bezirklichen Strukturen, Einrichtungen und Projekte Ausgeprägte soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen Ein starkes Engagement verbunden mit einer sehr guten Arbeitsorganisation, einer hohen Belastbarkeit und einer ausgeprägten DienstleistungsorientierungWeitere Angebote in den Bereichen: