Aufgabe:
Anamnese und sozialpädagogische Diagnostik bei Antragstellung für ambulante Hilfen, perspektivisch auch für stationäre Hilfen, nach § 35a SGB VIII Steuerung und Hilfeplanung dieser Leistungen Enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Weiterentwicklung dieses Aufgabengebietes im Sinne des IKJHG Perspektivisch Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlge-fährdung gemäß § 8a SGB VIIIQualifikation:
Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit oder Erziehungswissenschaften Fachkenntnisse im Bereich seelischer Behinderungen Bereitschaft zur Umsetzung des IKJHG Hohe Reflexionsfähigkeit Teamfähigkeit Standfestigkeit und hohe Flexibilität Wünschenswert sind Kenntnisse des systemischen Ansatzes oder ande-re ZusatzqualifikationenWeitere Angebote in den Bereichen: