Aufgabe:
Die Gewährleistung des Kinderschutzes (§ 8a SGB VIII) während der Rufbereitschaftszeiten, Montag bis Freitag 16.00 - 8.00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztags Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII Die Kooperation mit dem Kriseninterventionsteam Kooperation mit den Bereitschaftspflegefamilien und Jugendhilfeträgern in KrisensituationenQualifikation:
Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium Mehrjährige Erfahrung in der Jugendhilfe / Allg. Sozialer Dienst Fundierte Kenntnisse im Kinderschutzverfahren § 8a SGB VIII Selbstständigkeit und Eigenverantwortung Standfestigkeit und hohe Flexibilität Führerschein Klasse BWeitere Angebote in den Bereichen: