Aufgabe:
Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren Erfüllung der gesetzlichen Beratungs- und Hilfevermittlungspflichten und Zusammenarbeit mit den Sozialleistungsträger*innen Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen Netzwerkarbeit im Rahmen der Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) Vermittlung von anderen Hilfen, die zur Betreuungsvermeidung geeignet sind und Beratung diesbezüglichQualifikation:
Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialarbeit /Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung bzw. erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik Und darüber hinaus idealerweise Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Kunden- und Bürgerorientierung, Teamfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick Fachkenntnisse in den Gesetzestexten des SGB Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzenWeitere Angebote in den Bereichen: