Aufgabe:
Beratung und Betreuung von Familien inkl. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII Durchführung von Krisenintervention und Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren Eigenständige Durchführung von Hausbesuchen Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Diagnose, Implementierung und Begleitung von ambulanten und stationären Hilfen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 SGB VIII VernetzungsarbeitQualifikation:
Ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (FH / Bachelor) mit staatlicher Anerkennung Darüber hinaus können Diplom-Pädagoginnen / Diplom-Pädagogen, Erziehungswissenschaftlerinnen / Erziehungswissenschaftler (Bachelor) oder Kindheitspädagoginnen / Kindheitspädagogen (Bachelor), die über gleichwertige Fähigkeiten wie Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung, sowie zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit beziehungsweise Sozialpädagogik verfügen, zugelassen werden. Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung Bereitschaft das private Fahrzeug für den dienstlichen Zweck einzusetzen Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft Vorkenntnisse bzw. Erfahrungen im Arbeitsbereich des ASD oder zumindest Vertrautheit mit den Arbeitsinhalten des ASD Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen der sozialen Arbeit Aufbringen von Verständnis für andere Lebensformen und den damit verbundenen Herausforderungen Fähigkeit zu strukturiertem Handeln, sehr gutes Kooperationsverhalten, Teamfähigkeit, Selbstreflexion Sichere mündliche und schriftliche KommunikationsfähigkeitWeitere Angebote in den Bereichen: