Aufgabe:
Beratung von Familien, jungen Menschen und Ratsuchenden im Bereich der Eingliederungshilfe Eigenverantwortliche Prüfung von Anträgen gem. § 35a SGB VIII Installation, Steuerung und Beendigung von Hilfegewährungen im Bereich der Kinder- und Eingliederungshilfe Bearbeitung von Verfahren gem. § 8a SGB VIIIQualifikation:
Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (FH) / Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (FH) Heilpädagogin/Heilpädagoge (abgeschlossenes Hochschulstudium) mit jeweils staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter / Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Bachelor/Master im Studiengang »Erziehungswissenschaften« oder »Kindheitspädagogik« mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten von Sozialarbeitern/innen / Sozialpädagogen/innen Kenntnisse im Sozialrecht sind wünschenswert. Eigenverantwortliche, selbstständige und termingerechte Arbeitsweise Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit Bereitschaft, sich neuen Anforderungen zu stellen und sich fachlich fortzubilden Gute Kenntnisse im Umgang mit den EDV-Standart-Programmen Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zum Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges gegen Fahrtkostenerstattung im Rahmen der Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRWWeitere Angebote in den Bereichen: