Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Aufgabe:

Als Sozialpädagoge*in oder Sozialarbeiter*in im Betreuungsverein sind Sie verantwortlich für die rechtliche Vertretung erwachsener Menschen im Rahmen der vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreise nach dem Betreuungsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeit mit und für die ehrenamtlichen Betreuer*innen. Sie organisieren für diese ein fortlaufendes Schulungsprogramm und engagieren sich in der Gewinnung von weiteren Ehrenamtlichen. Die Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden und Gerichten gehört ebenso zu Ihrem Aufgabengebiet wie die Kooperation mit Ämtern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Qualifikation:

ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder der Rechtswissenschaft (mit Abschluss des zweiten Staatsexamens) Kenntnisse im Sozialrecht hohe Fachkompetenz, Belastbarkeit und effiziente Herangehensweise professionelles Kommunikationsvermögen im Umgang mit Betreuten und deren Umfeld Sie arbeiten selbständig, sind verantwortungsvoll, teamfähig und mobil