Aufgabe:
Cyber- und Informationsraum. Sie sind im Bereich der elektronischen Kampfführung die Expertin bzw. der Experte für die Abwehr unsichtbarer Angriffe. Sie sorgen für die sichere Einsatz- und Kommunikationsfähigkeit der Bundeswehr. Sie liefern mit Ihren Informationen einen essenziellen Bestandteil zum Gesamtlagebild der Bundeswehr. Sie schützen in Bedrohungslagen die Einsatz- und Kommunikationsfähigkeit der Bundeswehr und ihrer Verbündeten durch den Einsatz elektronischer Störsignale und Wirkmittel. Sie bedienen elektronische Empfangs- und Analysegeräte im stationären und mobilen Einsatz, Z. B. in entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen oder aber auch auf Booten und Schiffen der Marine. Sie leisten fachliche Zuarbeit für Vorgesetzte auf unterschiedlichen militärischen Ebenen und wirken auch bei Verbesserungen von Einsatzgerät und -software im Fachbereich der Elektronischen Aufklärung mit. Sie suchen mit technischen Geräten und Sensorik im gesamten elektromagnetischen Spektrum nach Morse-, Sprach- und technischen Signalen, werten diese nach brauchbaren Signalinhalten aus und erstellen daraus Lagebeiträge. Sie dokumentieren und melden Ihre Ergebnisse gemäß zentraler Vorgaben weiter.Qualifikation:
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und sind mindestens 18 Jahre alt (17 Jahre mit Einverständnis der bzw. des Sorgeberechtigten). Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss.Weitere Angebote in den Bereichen: