Aufgabe:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in einem kleinen engagierten Team zu arbeiten, dessen Arbeit eng mit verschiedenen sozialen Bereichen der Kreisverwaltung vernetzt ist. Ihre Aufgabe ist es hierbei mögliche gesetzliche Ansprüche der leistungsberechtigten Personen gegenüber Dritten zu prüfen, ggf. durchzusetzen und somit dazu beizutragen, gerechte Lösungen zu finden und die Verwaltung effizienter zu gestalten. Dabei sind auch Ihre Kreativität und Ihr Organisationstalent gefragt, um teilweise komplexe Sachverhalte zu erfassen, zu strukturieren und zu einem guten Abschluss zu bringen. Sie sind verantwortungsbewusst und möchten dabei einen echten Beitrag im sozialen Bereich leisten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Vertragliche und sonstige privatrechtliche Ansprüche prüfen, feststellen, der Höhe nach beziffern und ggf. zivilrechtlich durchsetzen, Ansprüche nach § 93 SGB XII und § 33 SGB II auf den Sozialhilfeträger überleiten Bei prozessualen Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten und dem Landgericht Flensburg mit dem Fachdienst Recht und Zentrale Vergabestelle zusammenarbeiten Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung des Hilfeempfängers*der Hilfeempfängerin gem. § 528 BGB nach Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger prüfen und bearbeiten Kolleg*innen im Fachbereich Soziales und im Fachbereich Regionale Integration bei der Vorprüfung von Neuanträgen zur Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe auf verdeckte Ansprüche gegen Dritte, die nicht Sozialleistungsträger sind, beraten und unterstützen Erb- und Erbersatzansprüche der Leistungsberechtigten aus dem Bereich der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe prüfen und ggfs. geltend machen, insbesondere bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Erbauseinandersetzungen bei ungeteilten Erbengemeinschaften Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.Qualifikation:
Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung Ausgeprägte organisatorische Kompetenz Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.Weitere Angebote in den Bereichen: