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Aufgabe:

Aufnahme und Bearbeitung der Anträge nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz - Einbürgerungen Prüfung und Feststellung: der Identität, Rechtmäßige Aufenthaltszeiten, aktueller Aufenthaltsstatus, Straffreiheit, Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Ausstellung von Zusicherungen Prüfung der Mehrstaatlichkeit Prüfung von Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen Eigenständige Entscheidung und Fertigung von Ablehnungsbescheiden Beratung der Antragsstellerinnen und Antragssteller vor Stellung eines Antrages auf Einbürgerung

Qualifikation:

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten bzw. eine erfolgreich abgelegte 1. Angestelltenprüfung bzw. die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Gute kommunikative Fähigkeiten sowie eine hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft Die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten sowie Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit Ausgeprägte Denk- und Urteilsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick Freundlichkeit und Belastbarkeit im Publikumsverkehr Gute MS-Office Kenntnisse Wünschenswert: Erfahrung im Publikumsverkehr