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Sachbearbeitung Unterhaltsvorschussgewährung und -heranziehung

03.02.2025
Schleswig

Aufgabe:

Unterhaltsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ermitteln und festsetzen Unterhaltsansprüche durchsetzen (inklusive Prozessvertretung) Forderungen einziehen Über Unterhaltsvorschussanträge entscheiden sowie Widersprüche und Ablehnungen bearbeiten Bei der Zahlbarmachung von Unterhaltsvorschussleistungen mitwirken Anspruchsvoraussetzungen jährlich überprüfen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.

Qualifikation:

Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Kaufmännische*r Fachwirt*in wie z. B. Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs-, Steuerfach- oder Sozialfachwirt*in oder Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens sechsmonatiger praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung Fachhochschul-/Bachelorstudium mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich Unterhaltsvorschuss Fahrerlaubnis der Klasse B, ggf. während der Probezeit nachzuholen Soziale Kompetenz gegenüber Dritten Kommunikationsvermögen Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis abgefordert wird.