Aufgabe:
Qualitätsentwicklung und -sicherung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen sowie die Erfüllung anderer Aufgaben nach § 79a SGB VIII Entwicklung von Grundsätzen und Qualitätsmaßstäben für die Prozesse der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII Personalbemessung nach § 79 SGB VIII (u. a. Auswertungen, Analyse, Fortschreibung, Entwicklung von Handlungsempfehlungen) Ableitung von Handlungsbedarfen auf Basis des Berichtswesens Entwicklung und Fortschreibung der Qualitätshandbücher nach PeB Entwicklung und Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende im Bereich der Qualitätsentwicklung Mitwirkung bei Sonderprojekten im Fachbereich Jugend und Familie Zusammenarbeit mit allen anderen Aufgabenbereichen / Schnittstellen der öffentlichen Jugendhilfe im Fachbereich Jugend und Familie sowie anderen Institutionen zur Qualitätsentwicklung Systemadministration für die Fachanwendung OPEN/ProSoz Mitwirkung beim FinanzcontrollingQualifikation:
Sie verfügen über ein Studium der Sozialpädagogik / Sozialen Arbeit / Sozialwirtschaft, die Befähigung für die dritte Qualifikationsebene (Beschäftigungslehrgang II, Diplom-Verwaltungswirt/in, Bachelor of Laws) oder eine vergleichbare Ausbildung. Eine gewissenhafte und eigenverantwortliche Arbeitsweise, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit zeichnen Sie aus. Idealerweise verfügen Sie über umfangreiche Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht. Sie überzeugen durch ein analytisches und prozessorientiertes Denkvermögen. Sie verfügen über eine Affinität zu digitalen Prozessen. Sie haben gute EDV-Kenntnisse und sind sicher im Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen.