Aufgabe:
Sie sind im Jobcenter Ansprechperson für sämtliche Angelegenheiten, die den § 16a SGB II »Kommunale Eingliederungsleistungen« betreffen, sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch gegenüber externen Kooperationspartner wie bspw. dem Städte- und Landkreistag als auch dem Land Sie koordinieren Kooperationen und Prozesse mit den für die Themen und jeweiligen Hilfesysteme bzw. Rechtsbereiche verantwortlichen Akteuren (Ämter und Träger der freien Wohlfahrtspflege) Sie vertreten auf unterschiedlichen Ebenen (Kommune/Land) die genannten Themen und Bereiche in Fachgremien, Steuerungsgremien, Landkreistag, Städtetag und im Land Sie sind verantwortlich für die Wohnungsnotfallhilfe, Sucht- und Schuldnerberatung und sind Ansprechperson des Jobcenters für Kooperationen zur Integration von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg Als Kinderbeauftragte/-r des Jobcenters vertreten Sie die Interessen und Rechte von Kindern in Familien mit Bürgergeldbezug und beraten die Amtsleitung zu kinderspezifischen Themen Sie übernehmen die Abwesenheitsvertretung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und sind für die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien verantwortlich Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.Qualifikation:
Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor) aus den Bereichen Verwaltungs-, Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften oder ein anderer Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor), der für die genannten Aufgaben qualifiziert Sonstige Qualifikation mit einschlägiger Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Interesse an konzeptioneller Arbeit Gutes Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungs-, Abstimmungs- und Organisationsgeschick Idealerweise haben Sie Fähigkeiten und Grundkenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere im Sozialgesetzbuch II Praktische Erfahrungen in der Arbeit mit Netzwerken und Gruppen sowie in der Leitung und Moderation von DiskussionsrundenWeitere Angebote in den Bereichen: