Aufgabe:
Präventionsberatung, insbesondere Zu Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheiten-Verordnung Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Unterstützung bei Maßnahmen auf Grundlage des Präventionsgesetzes Zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (Gesundheitsförderung und Eingliederungsmanagement) Information über Präventionsprogramme und Kampagnen Planung und Mitwirkung auf Messen und Aktionstagen, etc. Ansprechperson für das Jugendprogramm Wahrnehmung von Sonderaufgaben nach Weisung der GebietsleitungQualifikation:
Abgeschlossenes Studium (z. B. Bachelor/FH) aus dem Gesundheitswesen, dem technischen Bereich oder aus dem Bereich der Sozialversicherungen oder gleichwertig aus dem Gesundheitswesen oder einer der Aufgabenwahrnehmung förderlichen Themengebiet Führerschein Klasse B: Zusatzqualifikation in den Bereichen Gesundheitsmanagement und Präventionsberatung wünschenswert Fachkenntnisse aus dem Baubereich oder Bereich der baunahen Dienstleistungen wünschenswertWeitere Angebote in den Bereichen: