Aufgabe:
* Sie bearbeiten und entscheiden eigenverantwortlich Anträge im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) von der Antragsaufnahme bis zur Beendigung von Leistungen und gewähren persönliche und materielle Hilfen * Sie entscheiden dabei über Art, Maß, Form und Dauer einschließlich der Weitergewährung der Hilfen, prüfen vorrangige private und öffentlich-rechtliche Ansprüche und sind für deren Feststellung, Geltendmachung und Durchsetzung verantwortlich * Sie unterstützen und beraten die Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben - persönlich, am Telefon oder schriftlich * Bei eingehenden Widersprüchen und Klagen übernehmen Sie die rechtliche VorprüfungQualifikation:
* Sie verfügen über eine der folgenden Qualifikationen: * die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst * die Angestelltenprüfung II bzw. den Abschluss als Verwaltungsfachwirtin (a) oder * ein abgeschlossenes Studium, bevorzugt der Sozialwirtschaft, der Rechts- oder Verwaltungswissenschaft * Bestenfalls bringen Sie bereits Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung - vorzugsweise in der Leistungsgewährung - mit und haben Kenntnisse im Verwaltungsrecht sowie in den einschlägigen Rechtsvorschriften, wie AsylbLG, FlüAG, SGB II und SGB XII * Sie haben ein sicheres Auftreten, arbeiten eigenständig und serviceorientiert mit gutem Zeitmanagement und es fällt Ihnen leicht personen- und situationsbezogen zu kommunizierenWeitere Angebote in den Bereichen: