Aufgabe:
* Sie kümmern sich um die verwaltungsrechtliche Leistungsgewährung von teil- und vollstationären erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII * Sie stellen die sachliche und örtliche Zuständigkeit und deren Wechsel fest und nehmen Fallübergaben vor * Sie sorgen für die Kostenbeteiligung im Rahmen der Hilfegewährung durch die Betroffenen * Sie realisieren Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und DrittenQualifikation:
* Sie haben eine der folgenden Qualifikationen: o Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Angestelltenprüfung II bzw. Abschluss als Verwaltungsfachwirtin (a) oder o abgeschlossenes Studium der Sozialwirtschaft oder im Bereich der Wirtschaftswissenschaft oder Rechtswissenschaft * Idealerweise haben Sie bereits Berufserfahrung in sozialen Aufgabenfeldern oder der öffentlichen Verwaltung gesammelt * Sie zeichnen sich durch eine selbständige Arbeitsweise aus, sind durchsetzungsfähig, haben Einfühlungsvermögen und bringen Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit mitWeitere Angebote in den Bereichen: