Aufgabe:
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Fällen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, Inobhutnahmen und Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Bewilligung der durch den Allgemeinen Sozialen Dienst veranlassten Hilfen Gewährung von zusätzlichen Leistungen und Beihilfen Abrechnung der Hilfen mit den Jugendhilfeeinrichtungen Heranziehung der Elternteile zu den Kosten (Ermittlung - ggfs. auch über Dritte - und Festsetzung der Kostenbeiträge) Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche auf weitere Sozialleistungen gegenüber Dritten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Kindergeld Beantragung und Durchsetzung von Kostenanerkenntnissen bei anderen Jugendämtern sowie Erstellung der KostenrechnungenQualifikation:
Eine Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. die Befähigung für das 1. Eingangsamt der Laufbahngruppe 2 - Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten und die Bereitschaft, die obigen Voraussetzungen durch zeitnahen erfolgreichen Besuch des Angestelltenlehrgang II (dienstbegleitend) zu erfüllen oder Ein abgeschlossenes Studium der Betriebs-, Rechts- oder Verwaltungswissenschaften Gute und schnelle Auffassungsgabe Hohes Maß an Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie ausgeprägte Teamfähigkeit Selbständige, zügige und strukturierte Arbeitsweise sowie Durchsetzungsvermögen und EntscheidungsfreudeWeitere Angebote in den Bereichen: