Aufgabe:
Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren, die Veranlagung der Abfallgebühren, die Abrechnung von Sonderabfuhren sowie die Veranlagung der Hundesteuer.Qualifikation:
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. der erfolgreiche Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs I bei der Bayerischen Verwaltungsschule oder alternativ eine artverwandte Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung. Des Weiteren erwarten wir neben einer strukturierten, selbstständigen, zuverlässigen und gewissenhaften Arbeitsweise bürgerorientiertes Handeln, Teamfähigkeit sowie sehr gute Umgangsformen als Grundvoraussetzung.Weitere Angebote in den Bereichen: