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Sachbearbeiter (m/w/d) Vertragsverwaltung ­­/­­ Fachadministrator (m/w/d) eAkte

16.12.2024
Mainz­­,­­ Bad Ems

Aufgabe:

Sie erstellen Verträge und Leistungsscheine sowie weitere vertragsrelevante Dokumente in Abstimmung mit den Fachbereichen. Sie sind verantwortlich für die fachliche Betreuung, Weiterentwicklung und Optimierung der Prozesse der Vertragsverwaltung. Sie haben die fachliche Beratung bei diversen Projekten im Verwaltungsbereich inne. Sie steuern die dezentrale fachliche Administration des eAkte-Basisdienstes, u. a. Betreuung der Benutzerverwaltung, Pflege von Dokumentvorlagen, Um-setzung und Bereitstellung von Prozessen und Verfügungsmustern.

Qualifikation:

Sie verfügen über eine abgeschlossene, einschlägige Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) oder abgeschlossene Berufsausbildung in einem betriebswirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Beruf sowie über entsprechende praktische und nachweisliche Berufserfahrung. Sie haben fortgeschrittene Kenntnisse in MS Office; Erfahrungen mit »fachbezogener Software«. Sie verfügen über praktische und nachweisliche Kenntnisse in den folgenden Bereichen: In modernen Dokumenten-Management- und Workflow-Systemen, Vertrags- und Ausschreibungsrecht, Vertieftes Verständnis der Aufbau- und Ablauforganisation der Landesverwaltung RLP und Technisches Verständnis für die Konfigurationsanforderungen des E-Akte-Basisdienstes. Sie überzeugen durch Engagement, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Organisationstalent und sachbezogene Durchsetzungsfähigkeit. Wir suchen Kolleg*innen, die systematisch und selbstständig arbeiten, interdisziplinär denken und sich mit viel Einsatzfreude in das bestehende Team einbringen. Sie verfügen über ein den Anforderungen der Stelle entsprechendes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache. Sie bringen die Bereitschaft und Fähigkeit mit, sich fortzubilden und sich selbstständig neue Themen zu erschließen. Sie sind bereit Überstunden abzuleisten sowie gelegentlich Dienstreisen zu unternehmen. Ihre Einstellung kann nur erfolgen, wenn eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden kann und keine sicherheitserheblichen Bedenken bestehen.