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Aufgabe:

Eigenverantwortliche Entscheidung über eingehende Leistungsanträge auf existenzsichernde Hilfen nach den Bestimmungen des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), insbesondere Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Eruieren der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der nachfragenden Personen, ggf. mit Unterstützung des Sozialen Dienstes Prüfung vorrangiger Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern oder Dritten; Geltentmachung dieser Ansprüche zusammen mit dem Leistungsberechtigten Persönliche und telefonische Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten bzw. nachfragenden Personen im zugewiesenen Sachgebiet Festsetzen und zahlbar machen der Hilfen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über das EDV-Fachverfahren »openprosoz«

Qualifikation:

Studium zum Bachelor of Arts - Public Management, Verwaltungsfachwirt, erste juristische Prüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation bzw. ein Studium zum Bachelor of Arts - Betriebswirtschaftslehre oder Sozialwirtschaft verbunden mit der Bereitschaft zur Fort-/Weiterbildung im Bereich Verwaltungsrecht Fähigkeit komplexe und rechtliche Sachverhalten zu erfassen sowie die Anwendung von Gesetzen, Urteilen, Richtlinien und Kommentierungen umzusetzen Systematische und lösungsorientierte Arbeitsweise Bereitschaft für das eigene Sachgebiet Verantwortung zu übernehmen und für eine optimale Aufgabenerfüllung zu sorgen Wertfreies und aufgeschlossenes Auftreten gegenüber den Leistungsberechtigten Eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucksweise Hohes Maß an Teamfähigkeit