Aufgabe:
Eigenverantwortliches Bearbeiten von Anträgen auf Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Anträgen auf Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII Teilnahme am jugendamtsinternen Entscheidungsteam im Rahmen des Hilfeplanverfahrens zu den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige und fallbezogene Kooperation mit dem Sozialen Dienst des Jugendamtes Klären und Entscheiden der Kostenheranziehung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern Bearbeiten von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern, Dritten und anderen JugendämternQualifikation:
Ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts - Public-Management -bzw. Diplomverwaltungswirt*in (FH), Bachelor Allgemeine Finanzwirtschaft, Bachelor of Law, ein abgeschlossenes Studium in Sozialrecht oder Rechtswissenschaften, einen Abschluss als Sozialwirt*in, Verwaltungsfachwirt*in oder eine vergleichbare Qualifikation Die Stelle eignet sich auch für Quereinsteigende mit einem Abschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang. In diesem Fall bieten wir eine Nachqualifizierung. Die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten Verantwortungsbereitschaft, Engagement, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Belastbarkeit und Flexibilität Sicheren Umgang mit Zahlen und ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein Erfahrungen in der Sozialverwaltung, möglichst im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe, und Rechtskenntnisse im Sozialrecht sind von VorteilWeitere Angebote in den Bereichen: