Aufgabe:
Übernahme der Fachaufsicht in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe (SGB XII) gegenüber den Städten, Ämtern und Gemeinden und Beratung in schwierigen Einzelfällen Bearbeitung eingehender Rechtsbehelfe und Wahrnehmung der Vertretung vor dem Sozial- und VerwaltungsgerichtQualifikation:
Eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder Ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium (ggf. mit dem Schwerpunkt Sozialrecht) oder Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung Fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Und darüber hinaus idealerweise Gute Kenntnisse im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und/oder des Sozialhilferechts Sichere Anwendung des MS-Office-Paketes Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit, Kunden- und Bürgerorientierung, Planungs-und Organisationsfähigkeit als auch Konfliktfähigkeit Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzenWeitere Angebote in den Bereichen: