Aufgabe:
Entgegennehmen, Prüfen, Bewilligen bzw. Ablehnen von Anträgen auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Informieren und Beraten von Antragstellenden Feststellen und ggf. Abrechnen mit vorrangig zuständigen Leistungs- und Kostenträgern Prüfen der Leistungsfähigkeit und Heranziehen von UnterhaltspflichtigenQualifikation:
Abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf oder Der Berufsausbildung gleichwertige Fachkenntnisse oder Als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung Rechtsanwendungskenntnisse, idealerweise im Unterhaltsvorschussrecht Hohe Belastbarkeit Gute Arbeitsorganisation, gutes Entscheidungsverhalten, guter sprachlicher Ausdruck, gute Argumentation Kooperations- und Konfliktverhalten Gutes Urteilsvermögen / gute ProblemlösefähigkeitWeitere Angebote in den Bereichen: