Aufgabe:
Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von Ausländer*innen überprüfen Maßnahmen bei unrechtmäßigem Aufenthalt von Ausländer*innen sowie abgelehnten Asylbewerber*innen ergreifen Über die Erteilung und Versagung von Duldungen und humanitären Aufenthaltstiteln nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes entscheiden Ausländerrechtliche Verwarnungen und Ausweisungen prüfen und darüber entscheiden Straf- und Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Ausländerrecht einleiten Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.Qualifikation:
Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) der Fachrichtung Justiz (Laufbahnprüfung nach der LAPVO JV-LG 2/1 für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug) Verwaltungsfachangestellte*r/Angestelltenlehrgang I und seit mindestens fünf Jahren auf einer Stelle mindestens der Entgeltgruppe 8 TVöD eingesetzt Fahrerlaubnis der Klasse B, ggf. nachzuholen während der Probezeit Bereitschaft zum Dienst zu unüblichen Zeiten (bei Bedarf auch am Wochenende/nachts) Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Offenheit und Akzeptanz gegenüber den Anliegen der Kund*innen und ihrer Situation Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei.Weitere Angebote in den Bereichen: