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Sachbearbeiter*in Aufenthaltsbeendigung (m/w/d)

10.10.2024
Bad Segeberg

Aufgabe:

Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen. Als Mitglied in unserem Team übernehmen Sie die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern. Ihre Aufgabe ist u. a. die Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, die Regelung des Aufenthalts im Bundesgebiet und eventueller Vorbereitungen von Aufenthaltsbeendigungen. Weitere Aufgaben, die durch unser Team erledigt werden sind Einbürgerungen, staatsangehörigkeitsrechtliche Anliegen, Apostillen und die Standesamtsaufsicht über die kreisangehörigen Standesämter. Registrierungsaufgaben, wie die sogenannte PIK Erfassung, aber auch integrations- und ausreiserechtliche Förderungen runden das Themengebiet ab. Aktuell sind 30 Personen im Fachdienst beschäftigt. Durchsetzung der Ausreisepflicht bei abgelehnten Asylbewerber*innen und bei unerlaubt aufhältigen Ausländer*innen Vorbereitung und Überwachung von freiwilligen und zwangsweisen Ausreisen Durchführung bzw. Begleitung von Rechtsmittelverfahren bzw. Gerichtsverfahren Prüfung und Feststellung von Bleiberechtsmöglichkeiten für abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber*innen Übernahme von besonderen Vorgängen aus dem Fachdienst 33.00 wie die Verfolgung von verwaltungsgerichtlichen Rechtsverfahren (Versagungsbescheid, Widersprüche, Eilanträge, Klagen)

Qualifikation:

Eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung (Steuerfachangestellte*r, Sozialversicherungsfachangestellte*r, Fachangestellte*r für Arbeitsmarktdienstleistungen) sowie eine anschließende mindestens 2-jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und die Bereitschaft, die Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in zu absolvieren Und darüber hinaus idealerweise Gute Kenntnisse im Asylrecht und im allgemeinen Ausländerrecht sowie EDV-Kenntnisse Ein hohes Maß an Belastbarkeit, eine gute Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit sowie Flexibilität und Entscheidungsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit, Planungs- und Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Konfliktfähigkeit