Aufgabe:
Schwerpunktmäßige Befassung mit dem kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht, ständige Beobachtung des Individual- und Kollektivarbeitsrechts Betreuung von Gremien der Arbeitsrechtlichen Kommission auf Bundes- und Regionalebene (z.B. Bundeskommission, Regionalkommissionen, (Vermittlungs-)Ausschüsse), Beratung und Unterstützung von Mandatsträgern Inhaltliche Vor- und Nachbereitung von Gremiensitzungen, Mitwirkung an Gestaltung und Interpretation von Beschlusstexten Arbeitsrechtliche Begleitung, präzise Darstellung und Aufarbeitung von aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung - vor allem im Hinblick auf deren Bedeutung für die Einrichtungen und Dienste der Caritas Vermittlung juristischen Wissens in Veröffentlichungen und VeranstaltungenQualifikation:
Ihre beiden juristischen Staatsexamina jeweils mindestens mit der Note »befriedigend« absolviert haben. Möglichst über Berufserfahrung im Arbeitsrecht verfügen. Zu bundesweiten Reisen bereit sind. Komplexe Themenstellungen gut und einfach textlich aufbereiten können. Möglichst Erfahrungen in der Verbandsarbeit sowie Kenntnisse der Caritas und ihrer Strukturen mit tarifrechtlichen Regelungen (AVR) und kircheneigenem Arbeitsrecht (Grundordnung, Dritter Weg) mitbringen. Unsere Grundhaltung mit Werten wie Nächstenliebe, Toleranz und Solidarität für Menschen in Not teilen.Weitere Angebote in den Bereichen: