Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Aufgabe:

Zuwendungs- und Vergaberecht Begleiten Sie vielfältige Projekte innerhalb der zahlreichen Forschungs- und Investitionsprogramme des BBSR auf spannenden gesellschaftspolitisch relevanten Handlungsfeldern im gesamten Verlauf der verwaltungsseitigen Projektabwicklung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Zuwendungs-, Haushalts-, Vertrags- und Vergaberechts und tragen Sie so aktiv u. a. zur Bewältigung des Klimawandels, der Sicherung bezahlbaren Wohnens, der Digitalisierung in Raum, Stadt und Bau und zur urbanen Resilienz bei. Eine Übersicht über die Vielfalt der Aufgaben der Referate der Abteilung IP und die Investitionsprogramme erhalten Sie über die folgende Seite BBSR . Ihr Aufgabengebiet umfasst die folgenden Schwerpunkte: Projektmanagement im Rahmen von Forschungs- und Investitionsprogrammen Administrative Beratung von Zuwendungsempfangenden Vertragsmanagement Fördermittelmanagement Finanz- und Liquiditätskontrolle in den Projekten Berichtswesen Mitwirkung an der Erfolgskontrolle von Programmen

Qualifikation:

Abgeschlossenes einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (FH-Diplom bzw. Bachelor), insbesondere der Verwaltungs-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften Gute Kenntnisse und möglichst praktische Erfahrungen im Haushalts-, Vergabe-, Vertrags- und Zuwendungsrecht Sicheres und gewandtes Auftreten gegenüber den kommunalen Antragstellenden und Förderinteressierten IT-Kenntnisse und -affinität (insb. Datenbanken, Excel, Word) Hohe Leistungsbereitschaft, Lern- und Veränderungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zu verantwortungsvollem, selbstständigem Arbeiten Kooperationsbereitschaft sowie die Freude an konstruktiver Zusammenarbeit im Team Ausgezeichnete Deutschkenntnisse sowie gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen Wünschenswert ist Berufserfahrungen und Erfahrungen in der Bearbeitung technischer und umweltpolitischer Fragestellungen im Bereich des nachhaltigen Bauens Bezahlung Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 11 TVEntgO des Bundes, soweit die persönlichen Anforderungen erfüllt sind.