Aufgabe:
Ausüben der Bauherrenfunktion bei der Planung und Ausführung von Neu-, Erweiterungs- und Umbauten und laufenden Unterhaltungsmaßnahmen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAIQualifikation:
Abgeschlossenes Bachelorstudium oder Diplomstudium (FH/Uni) in einem einer der folgenden Studienrichtungen: Bauingenieurwesen Hochbau Oder Architektur oder Ein vergleichbarer (Fach-) Hochschulabschluss oder Staatlich geprüfte/-r Techniker/-innen Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Hochbau mit nachgewiesenen Fähigkeiten (Nachweis über qualifizierte Fort-/Weiterbildungsnachweise) und gleichwertigen Erfahrungen (mind. 3,5 Jahre) Der Abschluss muss spätestens zur Einstellung vorliegen. Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, werden für das Verfahren ebenfalls berücksichtigt. Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" zu entnehmen.Weitere Angebote in den Bereichen: