Aufgabe:
Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung des Pflegegrades Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung Verantwortlichkeit für die Erstellung der Pflegeplanung, Verantwortlichkeit und Koordination des gesamten Pflegeprozesses für die im Rahmen der Bezugspflege zugeordneten Bewohner:innen Sorgfältige und gewissenhafte Führung der PflegedokumentationQualifikation:
Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte:r Altenpfleger:in oder Gesundheits- und Krankenpfleger:in oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann)Weitere Angebote in den Bereichen: