Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Aufgabe:

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten im Rahmen der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG): Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Eingliederungshilfe-Einrichtungen auf der Grundlage des SbStG hinsichtlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität überprüfen und hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln beraten, Stellungnahmen fertigen Bewohner*innen, Angehörige, Träger und andere Personen in Bezug auf Versorgungsformen der §§ 7 bis 9 SbStG informieren und beraten (pflegefachlich) Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.

Qualifikation:

Eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege mit einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder einer vergleichbaren Weiterbildung gemäß § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Fahrerlaubnis der Klasse B Mehrjährige pflegefachliche Erfahrung nach den aktuellen Erkenntnissen Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Bei ausländischen Abschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.