Aufgabe:
Durchführung von Grundlagenarbeit und Entwicklung von Initiativen für das regionale Care-Management Erteilen umfassender und unabhängiger Auskünfte sowie Beratung Zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch Zur Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Leistungen und sonstigen Hilfsangeboten Vornahme von Begutachtungen und Bedarfsermittlungen sowie Fertigung fachlicher Stellungnahmen Beratung und Unterstützung älterer Menschen in allen Lebensfragen im Rahmen der Altenhilfe Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.Qualifikation:
Eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege mit einer Weiterbildung zum*zur Pflegeberater*in, zur Pflegedienstleitung oder einer vergleichbaren Weiterbildung gemäß § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Fahrerlaubnis der Klasse B/Klasse 3 (alt) Einschlägige Berufserfahrung in der Pflegeberatung Einschlägige pflegefachliche Berufserfahrung nach den aktuellen Erkenntnissen Soziale Kompetenz gegenüber Dritten Bei ausländischen Abschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.Weitere Angebote in den Bereichen: