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Aufgabe:

Erziehen, Betreuen und Fördern * Hausaufgabenbetreuung, die Kinder betreuen und unterstützen * Die Entwicklung feinmotorischer und manuell-technischer Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern * Körperliche Entwicklung der Betreuten fördern, etwa durch Spiele im Freien, bewegungserzieherische Maßnahmen, Bewegungsspiele und Sport, Übungen zur Stärkung von Sinneswahrnehmungen * Freizeitgestaltung * Ferienbetreuung * Ermittlung der konkreten Hilfe- und Unterstützungsbedarfe der Kinder und deren Familien Zusammenarbeit mit den Schulen und den Eltern * Elternabende und -kurse durchführen * Elternarbeit innerhalb der entsprechenden Einrichtung koordinieren * Aktivierung, Unterstützung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und den Eltern Beobachten und Planen * Verhalten und Befinden der betreuten Kinder beobachten * Beobachtungsergebnisse und andere Informationen nach pädagogischen Grundsätzen analysieren und beurteilen * Ausflüge, Feiern und andere Veranstaltungen vorbereiten

Qualifikation:

* Abgeschlossene Ausbildung als o staatlich anerkannter Heilpädagoge (m/w/d) mit Fach - oder Hochschulabschluss o staatlich anerkannter Sozialarbeiter (m/w/d) o staatlich anerkannter Sozialpädagoge (m/w/d) o Diplom oder Bachelor der Rehabilitationspädagogik o Lehramtsbefähigung Lehramt Sonderpädagogik o staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) bzw. Abschluss im Jahr 2024 mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation* o staatlich anerkannter Kindheitspädagoge (m/w/d) mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation* o Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation* o Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaft oder Pädagogik, Studienrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation* *heilpädagogische Zusatzqualifikation, die mindestens den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifizierung vom 28. August 2003 (SächsABl. S. 884), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), in der jeweils geltenden Fassung entspricht * Alternativ: die Bereitschaft die heilpädagogischer Zusatzqualifikation unverzüglich zu absolvieren * Nachweis über die Immunität gegenüber dem Masernvirus (Masern) * Nachweis über einen aktuellen Erste Hilfe Kurs * Wünschenswert: o Aktueller ärztlicher Nachweis über die Immunität gegenüber insbesondere dem Mumpsvirus (Mumps), dem Rubivirus (Röteln), dem Varizella-Zoster-Virus (Windpocken) und Bordetella pertussis (Keuchhusten), sowie den Hepatitis A und B Viren * Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Organisationsfähigkeit * PKW-Führerschein mit entsprechender Fahrpraxis ist zwingend erforderlich * Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung