Aufgabe:
Beraten und Begleiten junger Menschen und deren Eltern in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung, in Not- und Konfliktsituationen Entwickeln und fachliches Steuern von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, unter Beteiligung des jungen Menschen und seiner Sorgeberechtigten Kooperation mit Leistungserbringern Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht Wahrnehmung des Schutzauftrags bei KindeswohlgefährdungQualifikation:
Studium der Sozialen Arbeit oder eines gleichwertigen Studiengangs (Diplom / BA) Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) Beratungskompetenz und wertschätzendes Engagement Belastbarkeit, Entscheidungsfreude sowie Konflikt- und Kooperationsfähigkeit Pkw-Führerschein Klasse B Erfahrungen in der behördlichen Sozialarbeit sind von VorteilWeitere Angebote in den Bereichen: