Aufgabe:
Beraten und Begleiten junger Menschen und deren Eltern in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung, in Not- und Konfliktsituationen Entwickeln und fachliches Steuern von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII, unter Beteiligung des jungen Menschen und der Sorgeberechtigten Kooperation mit Leistungserbringern Mitwirken in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht Wahrnehmung des Schutzauftrags bei KindeswohlgefährdungQualifikation:
Studium der Sozialen Arbeit oder eines gleichwertigen Studiengangs (Diplom / BA) Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) Beratungskompetenz und wertschätzendes Engagement Belastbarkeit, Entscheidungsfreude sowie Konflikt- und Kooperationsfähigkeit Pkw-Führerschein Klasse B Erfahrungen in der behördlichen Sozialarbeit sind von VorteilWeitere Angebote in den Bereichen: