Qualifikation:
Als pädagogische Hilfe geben Sie individuelle Unterstützung und begleiten die intensive Förderung eines Kindes in allen lebenspraktischen Bereichen. Hierfür ist ein Qualifizierung gemäß § 7 KiTaG Voraussetzung, sowie das Engagement für dieses spezifische Aufgabengebiet.Weitere Angebote in den Bereichen: