Aufgabe:
Örtliche Luftaufsicht nach § 29 LuftVG auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn: Kontrolle der Betriebssicherheit des Flughafens Überpru?fung des Luftfahrtpersonals und der Luftfahrzeuge Fachliche Mitwirkung in Verwaltungsverfahren Erteilung von Außenstart- und Außenlandeerlaubnissen Bearbeitung von LärmbeschwerdenQualifikation:
Sowie langjährige fliegerische Erfahrung sind erforderlich) Besitz einer gu?ltigen Lizenz fu?r Berufspiloten (ATPL (A) oder CPL(A)) Sprechfunkzeugnis fu?r den Flugdienst in deutscher und englischer Sprache (BZF I oder AZF) Langjährige fliegerische Erfahrung Luftfahrtechnisches Wissen sowie Grundkenntnisse in den nationalen und internationalen luftrechtlichen Vorschriften und in der Verwaltungsarbeit Gute Englischkenntnisse Gu?ltiger PKW-Fu?hrerschein Belastbarkeit, Flexibilität, TeamfähigkeitWeitere Angebote in den Bereichen: