Aufgabe:
Sie sind verantwortlich für die öffentlich-rechtliche Gewährung von laufenden Geldleistungen nach § 23 ff SGB VIII und für die Berechnung eines Kostenbeitrages der Eltern/ Sorgeberechtigten Sie informieren und beraten Eltern, Kindertagespflegepersonen und Kooperationspartner und führen auch anspruchsvolle Gespräche in Konfliktsituationen Sie bearbeiten selbstständig und eigenverantwortlich einen eigenen Zuständigkeitsbereich, wirken bei der Anleitung von Praktikant/-innen mit und bereiten Widersprüche vor Sie übernehmen Schulungs- und Fortbildungsinhalten für angehende Kindertagespflegepersonen im öffentlich-rechtlichen Bereich der §§ 22 ff SGB VIII abwechselnd mit Kolleg/-innen des TeamsQualifikation:
Bachelor of Arts Public Management bzw. Diplom-Verwaltungswirt/-in oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder Bewerben können sich auch besonders qualifizierte Beamt/-innen des mittleren Verwaltungsdienstes oder Beschäftigte mit einer verwaltungsnahen oder kaufmännischen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung in der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben mit Rechtsanwendung Der Aufstiegslehrgang kann bei Interesse angestrebt werden, ist jedoch keine Voraussetzung Eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten mit der Fähigkeit zu Priorisieren und zügig zu Entscheiden Bereitschaft und Befähigung zum professionellen und freundlichen Umgang mit Eltern und Kindertagespflegepersonen sowie ausgeprägte Konflikt- und Vermittlungsfähigkeit Praktische Erfahrungen im Führen eines eigenen ZuständigkeitsbereichesWeitere Angebote in den Bereichen: