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Aufgabe:

Sozialrechtliche Beratung von behinderten Menschen und deren Angehörigen Fachliche Beratung des Fachpersonals in den Werkstätten Sozialadministrative Aufgaben (Berichtswesen, Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, Antragstellungen bei Leistungsträgern) Praxisanleitung von Studierenden (DHBW)

Qualifikation:

Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik oder eine ähnliche Qualifikation Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen Fundierte Kenntnisse des Sozialrechts Erfahrungen / Kenntnisse über fachliche Konzepte in der Arbeit mit behinderten Menschen Selbstständiges, verantwortungsvolles Arbeiten, Teamfähigkeit, Einsatzfreude sowie Gestaltungswillen Belastbarkeit und Flexibilität Sicheren Umgang mit den üblichen MS Office Produkten